KFZ Versicherung

KFZ Versicherung kündigen

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Autoversicherung kann immer zum Ende eines Versicherungsjahres erfolgen, dieses ist in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr. Beachtenswert ist Kündigungsfrist, die unter allen Umständen eingehalten werden muss, da die Kündigung sonst erst zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres gültig wird. Bei KFZ Versicherungen, deren Abschluss erst wenige Jahre zurückliegt, beträgt diese Kündigungsfrist meist nur einen Monat, ältere Verträge haben oft eine davon abweichende Frist von drei Monaten.

Kündigung wegen einer Beitragserhöhung

Falls Ihre KFZ Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zu dem Termin, an dem die Erhöhung gültig wird. Ihre Versicherung teilt Ihnen diesen Termin schriftlich mit, Sie haben daraufhin in der Regel einen Monat Zeit, um zu reagieren. Im Falle einer Kündigung werden Ihnen bereits im Voraus gezahlte Versicherungsbeträge zurückerstattet.
Kündigung im Schadensfall
Auch nach jedem Schadensfall an dem versicherten Kraftfahrzeug haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Akzeptanz oder Ablehnung des Schadensfalles durch die Versicherung den Vertrag aufzulösen.